AGB

Informationen

Dieser Behandlungsvertrag inklusive Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) regelt die Inanspruchnahme von Hebammenleistungen durch Sarah-Jane Wolf.

Sie haben sich für eine Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft und/oder im Wochenbett entschieden – darüber freue ich mich sehr.

Der Vertrag soll Ihnen einen transparenten Überblick über meine Leistungen, die Zusammenarbeit sowie die geltenden Rahmenbedingungen geben. Ziel ist eine verlässliche, respektvolle und gut abgestimmte Betreuung.


1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Dieser Behandlungsvertrag regelt die Hebammenbetreuung im Rahmen der Schwangerschaft, des Wochenbetts und ggf. der Stillzeit.

Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hebammenleistungen im gesetzlich festgelegten Umfang. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen. Über deren Erreichen werde ich Sie rechtzeitig informieren.

Terminabsagen / Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.

Erfolgt keine oder keine fristgerechte Absage, kann die für den Termin vorgesehene Zeit als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt werden.

Eine kostenfreie kurzfristigere Absage ist bei akuter Erkrankung möglich. In diesem Fall bitte ich um eine frühestmögliche Mitteilung.

Diese Regelung dient der fairen Terminvergabe und der Wahrung beiderseitiger vertraglicher Verpflichtungen.

Sollten Termine wiederholt ohne wichtigen Grund abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, behalte ich mir vor, das Betreuungsverhältnis fristlos zu beenden.

Die betreute Frau kann das Betreuungsverhältnis jederzeit beenden. Die Beendigung ist mir in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene private Kosten bleiben hiervon unberührt.

Mitteilungspflicht bei Erkrankungen

Die betreute Frau verpflichtet sich, mich unverzüglich zu informieren, wenn bei ihr selbst, ihrem Kind oder im Haushalt ansteckende Erkrankungen oder ein entsprechender Verdacht bestehen.

Hierzu zählen insbesondere Kinderkrankheiten und Infektionen wie z. B. Keuchhusten, Rotavirus-Infektionen, Läusebefall oder vergleichbare Erkrankungen.

Zum Schutz aller von mir betreuten Familien – einschließlich meiner eigenen Kinder – kann es in diesen Fällen erforderlich sein, Hausbesuche nur unter besonderen Schutzmaßnahmen, telefonisch oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Diese Entscheidung dient der Vermeidung von Keimübertragungen.

Abrechnung und private Leistungen

In folgenden Fällen erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse und es wird eine Privatrechnung gestellt:

  • Wenn Leistungen parallel bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden

  • Wenn vereinbarte Termine nicht fristgerecht abgesagt werden


2. Privatrechnungen / Selbstzahlerinnen

Privat in Rechnung gestellte Leistungen sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Krankenversicherung oder Beihilfe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Privaten Gebührenordnung für Hebammen in Hessen bzw. bis zum 2,2-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassenvergütung.

Die Hebamme hat keine Kenntnis über individuelle Versicherungsbedingungen oder Tarifinhalte.

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung erhoben.


3. Leistungen während der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft können nach individuellem Bedarf Beratungstermine vereinbart werden.

Mögliche Leistungen sind insbesondere:

  • Beratung in der Schwangerschaft

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Schwangerschaftsvorsorge in Zusammenarbeit mit Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt

  • Akupunktur / Taping (Wahlleistungen, privat abzurechnen)


4. Leistungen nach der Geburt / im Wochenbett und in der Stillzeit

  • Bitte informieren Sie mich unmittelbar nach der Geburt, damit ich Sie zeitnah in meine Terminplanung aufnehmen kann

  • Sobald der Entlassungstermin aus der Klinik feststeht, stimmen wir den ersten Hausbesuch telefonisch oder per Nachricht ab

Umfang und Organisation der Wochenbettbetreuung

Ich bin bemüht, Sie insbesondere in der frühen Phase des Wochenbetts engmaschig zu betreuen. In der Regel finden in den ersten 7–10 Tagen nach der Geburt – abhängig vom Bedarf von Mutter und Kind sowie meinen persönlichen Kapazitäten – möglichst tägliche Besuche statt.

Als selbstständige Hebamme und Mutter ist mir meine Familienzeit wichtig. Daher finden Hausbesuche grundsätzlich werktags (Montag–Freitag) statt. An Wochenenden und Feiertagen arbeite ich nicht bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen.

Die Häufigkeit der Hausbesuche richtet sich nach dem individuellen Bedarf von Mutter und Kind und wird fortlaufend gemeinsam abgestimmt.

Dauer der Hausbesuche

Die Dauer eines Hausbesuchs richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf von Mutter und Kind. Gleichzeitig unterliegen Hebammenleistungen gesetzlichen Vorgaben mit festgelegten Maximalzeiten, die sich je nach Tag im Wochenbett unterscheiden.

Ich versichere, diese Höchstzeiten einzuhalten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass nicht jeder Hausbesuch sehr lange dauern kann und dass es in einzelnen Fällen notwendig sein kann, Fragen oder Themen auf mehrere Termine zu verteilen.

Meine reguläre Nachsorge endet in der Regel nach 6–8 Wochen. In besonderen Fällen sind weitere Termine in der Stillzeit möglich.


5. Wartezeiten, Terminorganisation und Terminverlegungen

  • Aufgrund unterschiedlicher Fahrtzeiten und Betreuungsbedarfe kann die vereinbarte Besuchszeit um ± 1 Stundevariieren

  • Innerhalb dieses Zeitfensters erfolgt in der Regel kein gesonderter Anruf

  • Sollte ich Sie in diesem Zeitraum nicht antreffen, wird der Hausbesuch privat in Rechnung gestellt

Aufgrund der beruflichen Tätigkeit (z. B. unvorhersehbare Einsätze, Krankheit) kann es vorkommen, dass Termine kurzfristig verschoben oder abgesagt werden müssen. In diesen Fällen informiere ich Sie so früh wie möglich und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen oder Schadensersatz besteht hieraus nicht.


6. Betreuungsort / Umzug

Die Betreuung erfolgt grundsätzlich an der bei Vertragsabschluss angegebenen Adresse.

Ein Umzug während der Schwangerschaft oder im Wochenbett ist der Hebamme unverzüglich mitzuteilen. Die Hebamme entscheidet, ob und unter welchen Umständen die Betreuung am neuen Wohnort weiterhin gewährleistet werden kann.


7. Vertretung, Erreichbarkeit & Notfälle

Während der hessischen Ferien besteht kein Betreuungsanspruch. Derzeit besteht keine Vertretungsregelung durch eine andere Hebamme.

Es besteht keine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Die Erreichbarkeit erfolgt werktags und nach individueller Absprache. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit besteht nicht.

Nachrichten über WhatsApp/SMS nutze ich für organisatorische Absprachen und kurze Anliegen; in dringenden oder akuten Situationen wenden Sie sich bitte direkt an ärztliche Stellen.

In medizinischen Notfällen oder bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die zuständige Geburtsklinik, Ihre Frauenärztin / Ihren Frauenarzt, den Kinderarzt oder den Rettungsdienst.

Kontakt:
Telefon / WhatsApp / SMS: 0152 228 738 869
E-Mail: hebamme247@web.de


8. Schlussbestimmungen und Einverständniserklärung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Ich nehme die Leistungen der freiberuflich tätigen Hebamme Sarah-Jane Wolf in Anspruch. Diese umfassen insbesondere Beratung, Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung sowie Beratung in der Stillzeit.

Ich habe den Inhalt dieses Behandlungsvertrages inklusive AGB zur Kenntnis genommen, hatte Gelegenheit, diesen vollständig einzusehen, und akzeptiere diesen.