Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin, wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Namen, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung medizinisch notwendigen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach § 630f Abs 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen.
Dieser Behandlungsvertrag inklusive Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) regelt die Inanspruchnahme von Hebammenleistungen durch Sarah-Jane Wolf.
Sie haben sich für eine Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft und/oder im Wochenbett entschieden – darüber freue ich mich sehr.
Der Vertrag soll Ihnen einen transparenten Überblick über meine Leistungen, die Zusammenarbeit sowie die geltenden Rahmenbedingungen geben. Ziel ist eine verlässliche, respektvolle und gut abgestimmte Betreuung.
Dieser Behandlungsvertrag regelt die Hebammenbetreuung im Rahmen der Schwangerschaft, des Wochenbetts und ggf. der Stillzeit.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hebammenleistungen im gesetzlich festgelegten Umfang. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen. Über deren Erreichen werde ich Sie rechtzeitig informieren.
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.
Erfolgt keine oder keine fristgerechte Absage, kann die für den Termin vorgesehene Zeit als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt werden.
Eine kostenfreie kurzfristigere Absage ist bei akuter Erkrankung möglich. In diesem Fall bitte ich um eine frühestmögliche Mitteilung.
Diese Regelung dient der fairen Terminvergabe und der Wahrung beiderseitiger vertraglicher Verpflichtungen.
Sollten Termine wiederholt ohne wichtigen Grund abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, behalte ich mir vor, das Betreuungsverhältnis fristlos zu beenden.
Die betreute Frau kann das Betreuungsverhältnis jederzeit beenden. Die Beendigung ist mir in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene private Kosten bleiben hiervon unberührt.
Die betreute Frau verpflichtet sich, mich unverzüglich zu informieren, wenn bei ihr selbst, ihrem Kind oder im Haushalt ansteckende Erkrankungen oder ein entsprechender Verdacht bestehen.
Hierzu zählen insbesondere Kinderkrankheiten und Infektionen wie z. B. Keuchhusten, Rotavirus-Infektionen, Läusebefall oder vergleichbare Erkrankungen.
Zum Schutz aller von mir betreuten Familien – einschließlich meiner eigenen Kinder – kann es in diesen Fällen erforderlich sein, Hausbesuche nur unter besonderen Schutzmaßnahmen, telefonisch oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Diese Entscheidung dient der Vermeidung von Keimübertragungen.
In folgenden Fällen erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse und es wird eine Privatrechnung gestellt:
Wenn Leistungen parallel bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden
Wenn vereinbarte Termine nicht fristgerecht abgesagt werden
Privat in Rechnung gestellte Leistungen sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Krankenversicherung oder Beihilfe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Privaten Gebührenordnung für Hebammen in Hessen bzw. bis zum 2,2-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassenvergütung.
Die Hebamme hat keine Kenntnis über individuelle Versicherungsbedingungen oder Tarifinhalte.
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
Während der Schwangerschaft können nach individuellem Bedarf Beratungstermine vereinbart werden.
Mögliche Leistungen sind insbesondere:
Beratung in der Schwangerschaft
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Schwangerschaftsvorsorge in Zusammenarbeit mit Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt
Akupunktur / Taping (Wahlleistungen, privat abzurechnen)
Bitte informieren Sie mich unmittelbar nach der Geburt, damit ich Sie zeitnah in meine Terminplanung aufnehmen kann
Sobald der Entlassungstermin aus der Klinik feststeht, stimmen wir den ersten Hausbesuch telefonisch oder per Nachricht ab
Ich bin bemüht, Sie insbesondere in der frühen Phase des Wochenbetts engmaschig zu betreuen. In der Regel finden in den ersten 7–10 Tagen nach der Geburt – abhängig vom Bedarf von Mutter und Kind sowie meinen persönlichen Kapazitäten – möglichst tägliche Besuche statt.
Als selbstständige Hebamme und Mutter ist mir meine Familienzeit wichtig. Daher finden Hausbesuche grundsätzlich werktags (Montag–Freitag) statt. An Wochenenden und Feiertagen arbeite ich nicht bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen.
Die Häufigkeit der Hausbesuche richtet sich nach dem individuellen Bedarf von Mutter und Kind und wird fortlaufend gemeinsam abgestimmt.
Die Dauer eines Hausbesuchs richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf von Mutter und Kind. Gleichzeitig unterliegen Hebammenleistungen gesetzlichen Vorgaben mit festgelegten Maximalzeiten, die sich je nach Tag im Wochenbett unterscheiden.
Ich versichere, diese Höchstzeiten einzuhalten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass nicht jeder Hausbesuch sehr lange dauern kann und dass es in einzelnen Fällen notwendig sein kann, Fragen oder Themen auf mehrere Termine zu verteilen.
Meine reguläre Nachsorge endet in der Regel nach 6–8 Wochen. In besonderen Fällen sind weitere Termine in der Stillzeit möglich.
Aufgrund unterschiedlicher Fahrtzeiten und Betreuungsbedarfe kann die vereinbarte Besuchszeit um ± 1 Stundevariieren
Innerhalb dieses Zeitfensters erfolgt in der Regel kein gesonderter Anruf
Sollte ich Sie in diesem Zeitraum nicht antreffen, wird der Hausbesuch privat in Rechnung gestellt
Aufgrund der beruflichen Tätigkeit (z. B. unvorhersehbare Einsätze, Krankheit) kann es vorkommen, dass Termine kurzfristig verschoben oder abgesagt werden müssen. In diesen Fällen informiere ich Sie so früh wie möglich und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen oder Schadensersatz besteht hieraus nicht.
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich an der bei Vertragsabschluss angegebenen Adresse.
Ein Umzug während der Schwangerschaft oder im Wochenbett ist der Hebamme unverzüglich mitzuteilen. Die Hebamme entscheidet, ob und unter welchen Umständen die Betreuung am neuen Wohnort weiterhin gewährleistet werden kann.
Während der hessischen Ferien besteht kein Betreuungsanspruch. Derzeit besteht keine Vertretungsregelung durch eine andere Hebamme.
Es besteht keine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Die Erreichbarkeit erfolgt werktags und nach individueller Absprache. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit besteht nicht.
Nachrichten über WhatsApp/SMS nutze ich für organisatorische Absprachen und kurze Anliegen; in dringenden oder akuten Situationen wenden Sie sich bitte direkt an ärztliche Stellen.
In medizinischen Notfällen oder bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die zuständige Geburtsklinik, Ihre Frauenärztin / Ihren Frauenarzt, den Kinderarzt oder den Rettungsdienst.
Kontakt:
Telefon / WhatsApp / SMS: 0152 228 738 869
E-Mail: hebamme247@web.de
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Ich nehme die Leistungen der freiberuflich tätigen Hebamme Sarah-Jane Wolf in Anspruch. Diese umfassen insbesondere Beratung, Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung sowie Beratung in der Stillzeit.
Ich habe den Inhalt dieses Behandlungsvertrages inklusive AGB zur Kenntnis genommen, hatte Gelegenheit, diesen vollständig einzusehen, und akzeptiere diesen.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.